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Abfall-ABC - Tierkadaver
Gesonderter Entsorgungsweg (s. Beschreibung)
Hinweis:
Einzelne Tierkörper von Heimtieren (z.B. Hunde, Katzen, Kleinsäuger, Ziervögel und -fische, Schlangen und Echsen) dürfen im Garten beerdigt werden, sofern dieser nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt. Größere Tiere müssen zur Tierkörperbeseitigung angemeldet werden. Diese wird, im Auftrag des Landkreises Holzminden, von dem Unternehmen RENDAC betrieben:
Tel.: 0800-7793333 oder über www.rendac.de