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Restabfall (AWH)
In jedem Haushalt fällt Restabfall an: ob Badezimmerabfälle, Staubsaugerbeutel oder Kassenbons. Deshalb muss auf jedem Grundstück ein Restabfallbehälter angemeldet sein. Für private Haushalte gilt ein Mindestbehältervolumen von 5 Liter pro Person und Woche. Für Gewerbebetriebe müssen 2,5 Liter pro beschäftigter Person und Woche vorhanden sein.
