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Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang (Formular)
Der Anschluss- und Benutzungszwang gilt für jedes Grundstück. Sofern auf ihrem grundstück tatsächlich, nachweislich und dauerhaft keine Abfälle anfallen, kann die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang beantragt werden. Füllen Sie bitte nachfolgende Erklärung aus und senden sie entweder per Post oder per E-Mail an den Kundenservice.
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