Bioabfall (AWH)
Pflanzliche Abfälle aus Küche und Garten werden mit dem Bioabfallbehälter erfasst und einer Verwertung zugeführt. Jedes Grundstück muss an die Bioabfallentsorgung angeschlossen sein. Eine Ausnahme besteht nur bei der ganzjährigen Kompostierung der Bioabfälle auf dem eigenen Grundstück. Eine Befreiung wegen einer Eigenkompostierung ist zu beantragen. Dazu können Sie ganz einfach unsere Erklärung zur Eigenkompostierung ausfüllen.
Bitte beachten Sie: Bitte verwenden Sie keine fremden Deckel, wie bei den Bioabfallbehältern die sogenannten "Madendeckel". Nur mit den originalen Deckeln können die Abfallbehälter korrekt geleert werden. Behälter mit nicht-konformen Deckeln werden bei der Leerung nicht berücksichtigt und bleiben stehen.
Aktueller Hinweis zum Fallobst:
Fallobst, das nicht mehr verwertbar ist, sollte nicht über die Grüngutsammlung entsorgt werden. Es verdirbt schnell, entwickelt unangenehme Gerüche und zieht Schädlinge an – all das kann die Verwertung erheblich erschweren. Die Abfallwirtschaft Landkreis Holzminden (AWH) empfiehlt daher, kleinere Mengen ausschließlich über die Biotonne, den eigenen Kompost oder ein Hochbeet zu entsorgen. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Obst zu einer Mosterei zu bringen, wo es sinnvoll weiterverarbeitet wird. Für größere Mengen bieten Tierparks oder Förstereien häufig die Möglichkeit einer kostenfreien Abgabe – eine vorherige telefonische Rücksprache mit den Einrichtungen ist dabei unbedingt erforderlich. Sollte das Fallobst einmal nicht in die Biotonne passen, können kleinere Mengen (Eimer, keine Anhänger) auch als Bioabfall im Entsorgungszentrum Holzminden angeliefert werden. Die AWH bedankt sich herzlich für Ihre Mithilfe bei einer umweltgerechten und nachhaltigen Entsorgung.

