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Bau- und Abbruchabfälle (AWH)
Als Bauabfälle werden die mineralischen Abfälle und Baumaterialien bezeichnet, die bei der Errichtung, Änderung oder dem Abbruch von Bauanlagen entstehen. Diese Abfälle sind unbedingt von anderen Haushaltsabfällen getrennt zu halten.
Hinweis:
Kleinstmengen mineralischer Abfälle aus dem Haushaltsbereich (bis 20 Liter) können ab dem 01.01.2025 gebührenfrei bei den Wertstoffsammelplätzen abgegeben werden, z.B. Porzellan und Geschirr oder Glasscherben von Trinkgläsern.
