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Abfall-ABC - Zytostatika
Gesonderter Entsorgungsweg (s. Beschreibung)
Hinweis:
Zytotoxische und zytostatische Arzneimittel gelten als gefährliche Abfälle und müssen mit Entsorgungsnachweis in zugelassenen Abfallverbrennungseinrichtungen bzw. Sonderabfallverbrennungsanlagen entsorgt werden. Die Abfälle des AS 180108* sind dabei unter Angabe einer gefahrgutrechtlichen UN-Nummer (UN 2810 „Giftiger organischer flüssiger Stoff“ oder UN 2811 „Giftiger organischer fester Stoff“) dem Entsorger zu übergeben.
Bitte wenden Sie sich an Fachfirmen.