Die Abfallbehälter sind direkt an der Bürgersteigkante zur Fahrbahn bereitzustellen. In Straßen ohne Bürgersteig müssen die Behälter an der äußersten Fahrbahnkante aufgestellt werden.
Die Behälter müssen dort bereitstehen, wo die Müllsammelfahrzeuge tatsächlich entlangfahren. Gerade in engen Stichstraßen oder Sackgassen kann es vorkommen, dass Müllfahrzeuge aus Sicherheits- oder Platzgründen nicht einfahren können. In diesen Fällen sind die Behälter an die nächstgelegene Straße zu stellen, die vom Sammelfahrzeug angefahren wird. Sofern besondere Bereitstellungsorte festgelegt sind, wurden die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner darüber schriftlich informiert.
Darüber hinaus weist die AWH darauf hin, dass die Deckel der Abfallbehälter zur Leerung vollständig geschlossen sein müssen. Überfüllte Behälter mit offenstehenden Deckeln können nicht geleert werden.
Die AWH bedankt sich für die Unterstützung und Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger, damit die Abfallentsorgung im Landkreis weiterhin zuverlässig und sicher durchgeführt werden kann.
