Im Landkreis Holzminden sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer*innen gebührenpflichtig. Es ist möglich, eine Hausverwaltung einzusetzen. An diese werden dann die Bescheide gesendet. Sollte die Hausverwaltung die Gebühren nicht bezahlen erfolgt die Vollstreckung der Gebühren beim*bei der Grundstückseigentümer*in, auch wenn er*sie vorher keinen Gebührenbescheid erhalten hat.
Wichtig: Der Verwaltervertrag muss beim Datei-Upload hochgeladen werden.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
*) Pflichtfelder
Rehwiese 27
37603 Holzminden
Telefon: 05531 707-170
E-Mail: awh-kundenservice@landkreis-holzminden.de