Angebote für das Gewerbe & andere Herkunftsbereiche (AWH)
Wenn es um die Entsorgung von Abfällen aus dem gewerblichen und anderen Herkunftsbereichen (bspw. Krankenhäuser, Läden, Handwerksbetriebe, Praxen, Schulen, Kitas) geht, ist die AWH Ihr Partner. Weitere Informationen zur Definitionen von anderen Herkunftsbereichen finden Sie in der Gebührensatzung unter §2 Absatz 2b.
Hier finden Sie alle Angebote, die es für das Gewerbe gibt:
Informationsblätter
- Informationszettel andere Herkunftsbereiche: Restabfall und Wertstofftrennung
- Antrag auf Einrichtung eines Kundenkontos zur Anlieferung von Abfällen
- Probenahmprotokoll nach LAGA PN 98
- Antrag auf Annahme von nicht gefährlichen Abfällen auf der Deponie Delligsen
- Abfallartenkatalog Deponie Delligsen gefährliche Abfälle
- Abfallartenkatalog Deponie Delligsen ungefährliche Abfälle
Containergrößen und Leerungsrhythmus
Für die regelmäßige Entsorgung der Abfälle stellt die AWH Tonnen in den Größen von 80 bis 240 Liter oder Container in den Größen von 660 bis 1.100 Liter zur Verfügung. Eine Pflicht zum Anschluss an die Restabfallentsorgung für andere Herkunftsbereiche besteht. Restmüllbehälter werden in der Regel alle 14 Tage geleert. Pro beschäftiger Person und Woche müssen 2,5 Liter vorhanden sein.
Altpapierbehälter für das Gewerbe werden alle vier Wochen geleert.
Bei vom Abfallkalender abweichenden Leerungsterminen werden sie per Brief am Jahresende über die Termine im Folgejahr informiert.
Abfallbehälter dürfen nur so weit gefüllt werden, dass ihre Deckel noch schließen.
Ein Einstampfen oder ein Einschlämmen sind nicht erlaubt. Das maximale Abfallgewicht für Abfallbehälter mit 120 Litern darf 60 kg, für 240 Litern 100 kg und das für 660, 770 oder 1.100 Litern 350 kg und im Restabfallsack ein Gewicht von 12 kg nicht überschreiten.
Gelbe Tonne
Verpackungen aus dem Handel und Gewerbe werden durch die Systembetreiber des dualen Systems flächendeckend erfasst. Die Erfassung ist kostenlos, wenn es sich um vergleichbare Anfallstellen handelt, welche mit privaten Haushaltungen gleichzusetzen sind. Je nach Branche ist die z. T. Menge begrenzt. Im Landkreis Holzminden ist der zuständige Systembetreiber das Unternehmen Mittelstädt Recycling:
Mittelstädt Recycling GmbH, Ladestraße 6, 37170 Uslar
Telefonnummer: 05571 – 921118
E-Mail-Adresse: verwaltung@mittelstaedt-recycling.de
Webseite: www.mittelstaedt-recycling.de
Rücknahmesysteme für Gewerbeprodukte
Für einige Gewerbeprodukte gibt es freiwillige Rücknahmesysteme.
- Kanister für Pflanzenschutzmittel und Flüssigdünger: www.pamira.de
- Erntekunststoffe (Garn, Netze, Folien, Vlies, ): www.erde-recycling.de
- PU-Schaumdosen: https://www.pdr.de/pu-schaumdosen-recycling
Weitere Informationen zu diesen Rücknahmesystemen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Anbieter.
Containergebühren
Die aktuellen Containergebühren für das Gewerbe finden Sie in der Gebührensatzung sowie als Kompaktversion untenstehend. Informieren Sie sich hier über die Gebührenaufstellung für Containergestellung und Containerwechsel.
Hinweis: Eine Mitnuzung von privaten Haushalten ist nicht gestattet.
Seit dem 01.01.2025 geltende Preise:
Restabfall
| Behältergröße | Jahresgebühr (ausschließlich 2-wöchentliche-Leerung) |
| 40 Liter | 74,00 € |
| 60 Liter | 111,00 € |
| 80 Liter | 148,00 € |
| 120 Liter | 222,00 € |
| 240 Liter | 444,00 € |
| Containergröße | Sonderleerung |
| 660 Liter | 61,00 € |
| 770 Liter | 71,00 € |
| 1.100 Liter | 102,00 € |
Altpapier
| Behältergröße | Jahresgebühr (ausschließlich 4-wöchentliche-Leerung) |
| 120 Liter | kostenfrei |
| 240 Liter | kostenfrei |
(max. 2 kostenfreie Abfallbehälter für das Gewerbe, danach müssen Container angemietet werden)
| Containergröße | 2-wöchentliche-Abfuhr (Jahresgebühr) | 4-wöchentliche Abfuhr (Jahresgebühr) | Sonderleerung |
| 660 Liter | 88,00 € | kostenfrei | 27,00 € |
| 770 Liter | 103,00 € | kostenfrei | 28,00 € |
| 1.100 Liter | 147,00 € | kostenfrei | 31,00 € |
(Container zzgl. Grundgebühr von 40,00 € / Jahr)
Bioabfallbehälter
| Behältergröße | Jahresgebühr (ausschließlich 2-wöchentliche-Leerung) |
| 80 Liter | 70,00 € |
| 120 Liter | 105,0 € |
| 240 Liter | 210,00 € |
Gewerbeabfallverordnung
Die Gewerbeabfallverordnung besagt, dass Gewerbebetreibende ihre Abfälle getrennt erfassen müssen, um eine möglichst hochwertige Verwertung der Abfälle zu gewährleisten. Durch die Vorschriften zur Getrennthaltung von Abfällen, ihrer Vorbehandlung, des Recyclings und ihrer energetischen Nutzung, sollen die im Abfall gebundene Stoffe und Materialien vollständig genutzt werden.
Gewerbliche Siedlungsabfälle sind in folgende Abfallfraktionen zu trennen:
- Papier
- Glas
- Kunststoffe
- Metalle
- Holz
- Textilien
- Bioabfälle
Bau- und Abbruchabfälle sind in folgende Abfallfraktionen zu trennen:
- Glas
- Kunststoff
- Metalle
- Holz
- Dämmmaterial
- Bitumengemische
- Baustoffe auf Gipsbasis
- Beton
- Ziegel
- Fliesen und Keramik
Eine Dokumentation über den Verbleib der Wert- und Abfallstoffe ist zu führen, wenn die Gesamtabfallmenge 50 kg pro Woche übersteigt. Zum Vergleich: Der Inhalt einer 80 l Biotonne wiegt ca. 20 kg, der Inhalt eines 1.100 l Altpapiercontainers wiegt ca. 90 kg.
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GewAbfV: Umsetzung im Betrieb - Formblätter zum Download
Zur Ermittlung der Mengen und der Dokumentation können Sie das Formblatt der Handwerkskammer Hildesheim verwenden:
Weitere Umsetzungshinweise der Handwerkskammer Hildesheim finden Sie hier:
