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Formular: Eigentümerwechsel /Anmeldung Haus-Neubau (AWH)
Bei dem Kauf bzw. Verkauf eines Grundstückes / Objektes muss der Wechsel des*der Eigentümers*in sowohl vom*von der ehemaligen als auch vom*von der neuen Eigentümer*in angezeigt werden.
Bitte beachten Sie, dass weder die eingetragene Vormerkung noch der Kaufvertrag akzeptiert werden können.
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Für die Bearbeitung des Eigentümerwechsels gibt es zwei Möglichkeiten:
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