Sperrmüll (AWH)
Gebührenfreie Entsorgungsoptionen für Privathaushalte
Privathaushalte, die eine Haushaltsgrundgebühr zahlen, können drei gebührenfreie Systeme nutzen.
1) Jährliche Straßensammlung
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In allen Ortschaften findet einmal jährlich eine kostenlose Sperrmüllabholung statt.
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Der Termin ist im Entsorgungskalender eingetragen.xx
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2) Sperrmüll auf Abruf (ab April)
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Ab April kann in allen Orten gebührenfrei Sperrmüll auf Abruf angemeldet werden.
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Die Anmeldung erfolgt
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über das Sperrmüll-Formular oder
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telefonisch beim Kundenservice.
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3) Gebührenfreie Selbstanlieferung
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Kund*innen der AWH können Sperrmüll selbst und kostenfrei anliefern.
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Die Anmeldung erfolgt über das entsprechende Formular.xxx
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Kombination der Möglichkeiten
Innerhalb eines Kalenderjahres stehen folgende gebührenfreie Kombinationen zur Auswahl:
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1× Sperrmüll auf Abruf + 1× Selbstanlieferung
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2× Sperrmüll auf Abruf
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2× Selbstanlieferung
Weitere Informationen zu den Optionen erhalten Sie untenstehend sowie in dieser PDF-Datei zum Download.
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❗ Wichtiger Hinweis zur Spermüll-Nutzung
Die Sperrmüllabfuhr ist nicht für komplette Haushaltsauflösungen gedacht. Sie dient der ordnungsgemäßen Entsorgung einzelner defekter oder unbrauchbarer sperriger Haushaltsgegenstände.
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Sperrmüll richtig bereitstellen
Damit die Abholung reibungslos funktioniert, gelten folgende Regeln:
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Die Menge ist auf maximal 4 Kubikmeter begrenzt – sowohl bei Straßensammlung, Selbstanlieferung als auch beim Sperrmüll auf Abruf.
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Der Sperrmüll wird nur abgeholt, wenn er nicht auf Privatgrundstücken, sondern auf dem Gehweg oder am Straßenrand bereitsteht.
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Bitte den Sperrmüll nach Abfallarten getrennt bereitstellen, z. B.:
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Holz
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Sonstiger Sperrmüll (z. B. gepolsterte Möbel)
- Metalle und Elektrogeräte (nur bei Sperrmüll auf Abruf und der Selbstanlieferung)
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Hinweise zur Sperrmüllabfuhr im Landkreis Holzminden zum Download.


